Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen Kuraufenthalt nach den klassischen Regeln der Kurortmedizin durchzuführen - sowohl zur Vorsorge, zur Linderung aufkommender Beschwerden als auch zur Behandlung manifester Krankheiten. Hierfür bieten viele Kurorte pauschale Grundprogramme an (Internet oder Prospekte).
Für Versicherte in den gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Rentenversicherung, Beihilfe) besteht bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit in mehrjährigen Abständen Anspruch auf kur- und rehabilitations- medizinische Leistungen in Kur- und Rehaeinrichtungen in Heilbädern und Kurorten. Die dabei entstehenden selbst zu tragenden Kosten sind abhängig von der Kurform.
Bei stationären Vorsorge- und Reha-Maßnahmen ist eine tägliche Zuzahlung von € 10,- zu leisten. Die übrigen Leistungen sind zuzahlungsfrei.